Einen an der Waffel?

Foto: Vögtle
Tja, hat der jetzt einen an der Waffel oder nicht. Gut er verkauft Pizzas als indischer Sikh in Bad Säckingen und verweist da auf seine Religionsfreiheit. Der Buddhismus hätte da bei den vielen Glatzköpfen doch schon von der Form her eher einen Vorteil für die Helmbefreiung.
So neu ist das Thema nicht. Früher wurde man oder Frau befreit weil der Helmhersteller keine passende größe liefern konnte. Das ist ja noch nachvollziebar. Aber aus Glaubensgründen. Wenn es danach ginge, würde ich ja schon seit über 30 jahren keinen Helm tragen.
Tja, die Klage wurde wohl für künftige Glaubensbrüder abgewiesen, Helmpflicht ist öffentlicher Belang mit Verfassungsrang. So das Gericht, aha. Gute Entscheidung. Die Glaubensrichtung des Bruders aus linkem Bild mit Euter ist nicht völlig eindeutig, aber wäre dann ja auch zulässig. – oder?
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